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[Kunststoffe für den Kontakt mit Lebensmitteln]

Bayer MaterialScience (BMS) strebt eine starke Partnerschaft mit seinen Kunden und Händlern an. Zur Unterstützung stellen wir sicherheits- und anwendungstechnische Informationen zur Verfügung für den Umgang mit unseren Produkten und deren angemessene Verwendung.

Die Anwendung von Werkstoffen im Lebensmittelkontakt unterliegt in allen wichtigen Regionen der Welt besonderen regulatorischen Anforderungen (Beispiele siehe unten). BMS hat spezielle Kunststoff-Typen (“Lebensmittelkontakt-Typen”) entwickelt, die zur Herstellung von Gebrauchsgegenständen für den Lebensmittelkontakt verwendet werden können wie in unseren Stellungnahmen für diese Produkte ausgeführt. Sie finden solche Stellungnahmen für unsere wichtigsten Typen über die unten aufgeführte Liste.
Die Stelllungnahmen stehen Ihnen erst nach einer einmaligen Registrierung zur Verfügung (siehe rechts oben).

Wenn Sie Fragen zur Stellungnahme haben oder Informationen über die Verwendbarkeit von weiteren Produkten (andere Typ/Farbe-Kombinationen) wünschen, sprechen Sie uns bitte an oder schreiben an productsafety@bayermaterialscience.com.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Anwender unserer Produkte, der aus ihnen einen Werkstoff oder Gebrauchsgegenstand für den Kontakt mit Lebensmitteln herstellt oder diesen in Kontakt mit Lebensmitteln bringt, dafür verantwortlich ist, dass seine Produkte mit Grenzwerten und anderen Vorschriften des jeweiligen Gesetzgebers übereinstimmen.


EU

In der EU legt die so genannte Rahmenverordnung (EC) 1935/2004 grundlegende Anforderungen an Werkstoffe und Gebrauchsgegenstände fest, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Die EU-Richtlinie 2002/72/EC (und ihre Ergänzungen) beinhaltet spezifische Vorschriften für Kunststoffe und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt. Sie enthält zum Beispiel Listen von Monomeren und Additiven, die ausschließlich für die Herstellung von Kunststoffen zugelassen sind. Monomere und Additive können dabei Beschränkungen unterliegen, die die zugelassene Menge an Rückständen im Gegenstand und/oder die spezifische Migration in das Lebensmittel betreffen.
Die EU-Richtlinie 2002/72/EC regelt nicht die Verwendung von Farbmitteln. Deshalb sind nationale Regelungen in der EU anzuwenden. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beispielsweise hat Empfehlungen für Farbmittel im Lebensmittelkontakt herausgegeben.